Betreuung als Brandschutzbeauftragter

Brandschutz

Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Auch wirtschaftlich kann ein Brand katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Jeder zweite Betrieb muss nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden. Genehmigungsrechtlich werden lediglich Grundanforderungen zum Brandschutz formuliert. Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Schadens und somit die Betriebsunterbrechung reduziert wird.

Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten sind zwingend notwendige Bestandteile der Planung von Arbeitsplätzen und Fertigungsabläufen. Dazu gehören auch Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Sie liegen generell im Verantwortungsbereich der Unternehmerin oder des Unternehmers und der von ihr oder ihm beauftragten Personen.

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!" (Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom Dezember 1987)

Aufgaben
  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege